Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen, Bildungseinrichtungen und Vereine.
Rund 75.000 € wurden aus Mitteln der Kommunalrichtlinie für eine Sanierung der Belüftungsanlage sowie für die Umstellung auf hocheffiziente LED-Beleuchtung in der Sportstätte bewilligt. Weitere 5.000 € für die Errichtung eines neuen Fahrradabstellplatzes durchlaufen noch den Antragsprozess.
Konkret wurden im Mai 2024 unter den Förderkennzeichen 67K21905 eine Fördersumme von 56.404 € für die Sanierung der raumlufttechnischen Anlage im Dojo des Judo-Karate-Clubs sowie unter dem Förderkennzeichen 67K20707 eine Summe von 18.189 € für die Sanierung der Beleuchtungsanlagen im Dojo bewilligt. Unter den Förderkennzeichen 67K30319 im Februar 2024 wurde eine Summe von 5.053 € für die Errichtung eine Fahrradabstellplatzes beantragt.
Die Stadt Goslar fördert das aus zwei Bauvorhaben bestehende Projekt auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 19.12.2023 mit einem Zuschuss von insgesamt 305.551 €. Die Mittel werden als Investitionszuschuss gemäß der Richtlinien zur Förderung des Sportes in der Stadt Goslar gewährt. Für Sportstätten und Sporteinrichtungen, die ausschließlich zu sportlichen Zwecken genutzt werden sowie sich im Eigentum des Vereins befinden oder über die gleichstehende langfristige Rechte bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte mit in der Regel einer Laufzeit von noch mindestens 12 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen, können für erforderliche Investitionen Zuschüsse in grundsätzlicher Höhe von bis zu 25 % gewährt werden. Das Bauvorhaben 1 zur Herstellung der umfassenden Barrierefreiheit wird mit 260.000 € gefördert, das Bauvorhaben 2 zur energetischen Sanierung des Dojos mit 45.551 €. Der Betrag wird jährlich in vier Raten zu je 76.387,75 €, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2024 ausgezahlt.
Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können. Möglich machen dies zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit). Aber auch technische Unterstützung wie Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu. Die Aktion Mensch fördert unser Bauvorhaben 1 aus ihren Programm Investitionsförderung: Barrierefreiheit (umfassend) unter Vertragsnummer 60 170 019 mit einem Zuschuss in Höhe von 299.999,52 €, soweit sich bei der tatsächlichen Durchführung des Vorhabens keine Abweichungen vom bewilligten Kosten- und Finanzierungsplan ergeben.
Der Landessportbund Niedersachsen (LSB) fördert das Bauvorhaben 1 gemäß der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus mit der Referenznummer: 2024-301070730-NDS-SPBAU-001259 mit einer Förderung in Höhe von 50.000,00 € (8 % ) aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen. Das Bauvorhaben 2 wird unter Referenznummer 2024-301070730-NDS-SPBAU-001258 als Maßnahme zur Energieeinsparung auf der Grundlage der am 01.08.2023 in Kraft getretenen Ergänzung der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2025) gefördert. Für diese Maßnahmen wurde eine Förderung in Höhe von 150.000,00 € (44 % ) aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen bewilligt.
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